Mit Personal- und Organisationsentwicklung werden Ideen zum Erfolg
Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer und überlegen schon lange, wie Sie Ihre Organisation und Ihr Personal systematisch weiterentwickeln können? Sie haben noch keine Erfahrung bei der Inanspruchnahme von Zuschüssen des Landes oder des Bundes für Fragen rund um Ihre Personal- und Organisationsentwicklung? Dann sind wir für Ihr Anliegen der richtige Partner. Unser Beratungsteam verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Förderprojekten. Wir unterschützen Sie dabei, Ihre Projekte zur Personal- und Organisationsentwicklung mit bis zu 80 Prozent Zuschüssen umzusetzen. Wenden Sie sich dazu an unsere in den Richtlinien Beratungshilfeprogramm für Unternehmen und Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB (POE) gelisteten Beraterinnen und Berater.
Beratungshilfeprogramm für Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Die wichtigsten Fakten
- 6.000 Euro Zuschuss bei maximalen Beratungskosten von 12.000 Euro (netto)
- Für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mindestens zwei Jahre wirtschaftlich tätig sind
- Beratung zu Organisationsoptimierung und Personalmanagement förderfähig
Wie sehen die Details zur Förderung aus?
- Die Förderhöchstgrenze liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Beraterhonorar).
- Das zuwendungsfähige Beraterhonorar ist auf maximal 12.000 Euro (netto) begrenzt.
- Der Höchstsatz des geförderten Honorars pro Tagewerk beträgt 1.600 Euro.
- Eine Förderung von spezifischen Beratungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung ist in der Richtlinie möglich.
- Ihr Unternehmen und wir als Beratungseinrichtung schließen einen gemeinsamen Vertrag mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
- Die Förderung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt und den Europäischen Fond für regionale Entwicklung.
- Eine Förderung Ihres Unternehmens ist mehrfach zu verschiedenen Themengebieten möglich.
Welche Unterstützung bieten wir in dem Prozess?
- Der Antrag: Viele unserer Unternehmenskunden verfügen über wenig Erfahrung bei der Beantragung von Zuschüssen bzw. Fördermitteln. Deshalb untersützen wir Sie durch ein kostenfreies Erstgespräch sowie die inhaltliche Begleitung bei der Erstellung des Antrags und des Beratungsplans. Wir helfen Ihnen mit unserem Wissen, den Antrag in hoher Qualität bei der Investitionsbank einzureichen. Dies erspart Ihnen unnötige Zeitverzögerung bei der Antragstellung und führt aus unserer Erfahrung zu einer Verringerung der Rückmelde- und Nachreichungsschleifen.
- Der Beratungsprozess: Seit mehr als 20 Jahren haben wir unser Verständnis von guter Beratung weiterentwickelt. Ohne eine gute Auftragsklärung starten wir keinen Beratungsprozess. Gemeinsam mit Ihnen legen wir zum Projektstart wichtige (Zwischen-) Ziele, Meilensteine, Erfolgsindikatoren und die Beratungsschritte fest. Im Beratungsprozess selbst kommen auf das jeweilige Projekt zugeschnittene Beratungsmaßnahmen bzw. -methoden zum Einsatz. Diese können vor Ort bei Ihnen im Unternehmen, bei uns im Büro oder auch digital mit erprobten Online-Tools umgesetzt werden. Ein gemeinsames Abschlussgespräch beinhaltet eine Prozess- und Ergebnisreflexion. Gleichzeitig trägt dieses zur Nachhaltigkeit der Beratungsmaßnahmen bei.
- Die Abrechnung: Monatlich bis quartalsweise erhalten Sie von uns eine Rechnung, mit den von uns in diesem Förderzeitraum erbrachten Leistungen. Sie zahlen Ihren Eigenanteil zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. bezogen auf die Gesamtausgaben. Nach Abschluss aller vereinbarten und im Projektantrag beschriebenen Beratungsleistungen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen den Verwendungsnachweis sowie den dazugehörigen Beratungsbericht. Der Aufwand für Sie ist dabei überschaubar.
Welche Erfahrungen hat das MA&T-Beratungsteam mit dem Programm?
- Oliver Lilie (Personalmanagement und Organisationsoptimierung) und Sarah Rögner (Personalmanagement) sind im Beratungshilfeprogramm gelistet.
- Folgende Beratungsprojekte haben wir im Beratungshilfeprogramm erfolgreich abgeschlossen bzw. befinden sich noch in der aktuellen Begleitung.
- Beratung des Managementteams und einzelner Führungskräfte
- Begleitung und Beratung von Umstrukturierungsprozessen in der Produktion
- Beratung zur Organisationsoptimierung und zum Personalmanagement
- Unterstützung bei der Entwicklung von Leitlinien sowie Führungskräfte- und Strategieentwicklung
Wo erhalten Unternehmen alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung?
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB (POE)
Die wichtigsten Fakten
- Bis zu 8.000 Euro Zuschuss bei maximal 10.000 Euro (netto) Beratungskosten
- Förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
- Beratungen zur Personal- und Organisationsentwicklung werden bezuschusst
Wie sehen die Details zur Förderung aus?
- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Bei Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten beträgt der Zuschuss 60 Prozent.
- Beratende müssen in der Beraterdatenbank des Bundesprogramms unternehmensWert:Mensch gelistet sein.
- Das Honorar ist auf 1.000 Euro pro achtstündigem Beratertag begrenzt.
- Die Förderung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt und den Europäischen Sozialfond.
Welche Unterstützung bieten wir in dem Prozess?
- Der Antrag: Viele unserer Unternehmenskunden verfügen über wenig Erfahrung bei der Beantragung von Zuschüssen bzw. Fördermitteln. Deshalb untersützen wir Sie durch ein kostenfreies Erstgespräch sowie die inhaltliche Begleitung bei der Erstellung des Antrags und des Beratungsplans. Wir helfen Ihnen mit unserem Wissen, den Antrag in hoher Qualität bei der Investitionsbank einzureichen. Dies erspart Ihnen unnötige Zeitverzögerung bei der Antragstellung und führt aus unserer Erfahrung zu einer Verringerung der Rückmelde- und Nachreichungsschleifen.
- Der Beratungsprozess: Seit mehr als 20 Jahren haben wir unser Verständnis von guter Beratung weiterentwickelt. Ohne eine gute Auftragsklärung starten wir keinen Beratungsprozess. Gemeinsam mit Ihnen legen wir zum Projektstart wichtige (Zwischen-) Ziele, Meilensteine, Erfolgsindikatoren und die Beratungsschritte fest. Im Beratungsprozess selbst kommen auf das jeweilige Projekt zugeschnittene Beratungsmaßnahmen bzw. -methoden zum Einsatz. Diese können vor Ort bei Ihnen im Unternehmen umgesetzt werden. Ein gemeinsames Abschlussgespräch beinhaltet eine Prozess- und Ergebnisreflexion. Gleichzeitig trägt dieses zur Nachhaltigkeit der Beratungsmaßnahmen bei.
- Die Abrechnung: Für die Dokumentation und Abrechung führen wir Tagesprotokolle zu den durch uns erbrachten Vor Ort Beratungen. Aufgrund der ESF-Förderung werden Teilnehmenlisten zu den Beratungen geführt und unterschrieben. Monatlich bis quartalsweise erhalten Sie von uns eine Rechnung, mit den von uns in diesem Förderzeitraum erbrachten Leistungen. Sie zahlen die Rechnungssumme an uns zzgl. der MwSt. Nach Abschluss aller vereinbarten und im Projektantrag beschriebenen Beratungsleistungen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen den Verwendungsnachweis. Sie erhalten mit der Anerkennung des Verwendungsnachweises den Zuschussanteil von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ausgezahlt.
Welche Erfahrungen hat das MA&T-Beratungsteam mit dem Programm?
- Oliver Lilie, Sarah Rögner und Maike Jacobsen sind im Beraterpool gelistet und haben somit die Autorisierung Beratungen in der Richtlinie durchzuführen.
- Folgende Beratungsprojekte haben wir in der Richtlinie erfolgreich abgeschlossen bzw. befinden sich noch in der aktuellen Begleitung.
- Entwicklung der Organisationsstruktur und des Führungsteams der Glaszentrum Magdeburg Vertriebs GmbH
- Entwicklung der Führungsstrukturen und -prozesse der Bereichsleiterebene der nc Maler GmbH
Wo erhalten Unternehmen alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung?
Stand der Informationen: 20. Juni 2020
Bitte informieren Sie sich für alle relevanten Informationen direkt auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zum Beratungshilfeprogramm für Unternehmen und zur Richtlinie Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB (POE).